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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für die unter Punkt 1.2
aufgeführten Rechtsgeschäfte und Aufträge über Beratungs- und Serviceleistungen von
Pinegarden / Inhaber Ivo Kuhnt, nachfolgend „Berater“ oder „Pinegarden“ genannt, mit dem
Vertragspartner, nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt.

1.2

Der Berater erbringt Beratungsdienstleistungen in den Bereichen M&A, Beratung/Consulting,
Coaching und Workshops

1.3

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies zwischen
den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

1.4

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des jeweiligen
Vertragsschlusses mit dem Kunden geltenden, jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform
mitgeteilten Fassung.

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1

Berater und Kunde arbeiten vertrauensvoll zusammen. Sie unterrichten sich bei
Abweichungen von der vereinbarten Vorgehensweise oder Zweifeln an der Richtigkeit der
Vorgehensweise unverzüglich gegenseitig.

2.2

Erkennt der Kunde, dass von ihm gemachte Angaben und Anforderungen fehlerhaft, nicht
vollständig, nicht eindeutig oder nicht realisierbar sind, hat er dies sowie die ihm erkennbaren
Folgen unverzüglich dem Berater mitzuteilen.

2.3

Der Kunde benennt einen Ansprechpartner und einen Stellvertreter, der auf Kundenseite
vertretungsberechtigt für die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich ist.
Sollte keine Person benannt werden, gilt derjenige im Rahmen seiner Vertretungsmacht als
berechtigt Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, mit dem der Berater den Vertrag
oder Auftrag geschlossen hat.

2.4

Die Parteien unterrichten sich in regelmäßigen Abständen über den Stand der
Auftragsdurchführung, um gegebenenfalls rechtzeitig lenkend eingreifen zu können.

3. Vertragsbestandteile, Leistungsumfang, Vertrags- und Leistungsänderungen

3.1

Grundlage der Zusammenarbeit und Vertragsbestandteil ist im Falle der Erbringung
allgemeiner Beratungsleistungen auf Zeit oder auf unbestimmte Zeit der Beratervertrag, der
die Details der Dienstleistungsvereinbarung regelt. Im Falle von Einzelaufträgen ist die
Grundlage der Zusammenarbeit das Kunden-briefing sowie das darauffolgende jeweilige vom
Berater erstellte und vom Kunden akzeptierte Angebot bzw. die vom Berater erstellte
Auftragsbestätigung.

3.2

Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Angebotes, des Auftrages, des
Leistungsumfanges/-inhalte, der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der
Arbeitsergebnisse bedürfen der Schriftform. Der Berater wird dem Änderungsverlangen des
Kunden Rechnung tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten,
insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Die hierdurch
entstehenden Mehr-kosten hat der Kunde zu tragen.

3.3

Solange die Änderungen nicht schriftlich fixiert sind, führt der Berater die Arbeiten ohne
Berücksichtigung der Änderungswünsche des Kunden durch. Eine entsprechende Mitteilung
per E-Mail genügt der Schriftform.

3.4

Soll der Berater einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte
erstellen, muss dies vorab gesondert vereinbart werden.

3.5

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich
machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden, berechtigen den
Berater, die Erfüllung seiner Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene
Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche
Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich
unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

4. Feststellung der Leistungserbringung

Im Falle einer analytischen und konzeptionellen Beratungsdienstleitung gilt die Leistung des Beraters
als erbracht, wenn er die erforderlichen Analysen und die sich daraus ergebenden
Schlussfolgerungen, Konzepte oder Empfehlungen erstellt und gegenüber dem Kunden erläutert hat.
Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. In
allen anderen Fällen gilt die Leistung als erbracht, sobald der Leistungsgegenstand
dem Kunden vom Berater zur Verfügung gestellt wird.

5. Termine

5.1

Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten des Beraters nur durch den Berater
zugesagt werden.

5.2

Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 BGB ohne
Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine) sind stets schriftlich zu fixieren und als
verbindlich zu bezeichnen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater vollumfänglich zu unterstützen und
insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen (insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller benötigter Informationen) zu schaffen und
dem Berater sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der
Auftraggeber wird dem Berater auf dessen Verlangen hin die Richtigkeit und Vollständigkeit
der überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen. Der Kunde informiert den Berater
unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

6.2

Sofern erforderlich, stellt der Kunde im Rahmen der Auftragsdurchführung eigene Mitarbeiter
in erforderlicher Zahl zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

6.3

Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

6.4

Unterlässt der Kunde eine ihm nach Ziffer 6 dieser Bedingungen oder sonst wie obliegenden
Mitwirkung, so ist der Berater nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des
Vertrages berechtigt. Der Berater behält den Anspruch auf die Vergütung unter
Berücksichtigung der Bestimmungen des§ 642 Absatz 2 BGB. Unberührt bleiben auch die
Ansprüche des Beraters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene
Mitwirkung des Kun-den entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten
Schadens, und zwar auch dann, wenn der Berater von dem Kündigungsrecht keinen
Gebrauch macht.

7. Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrags und 1 Jahr danach von Pinegarden
eingesetzte Mitarbeiter, gleich ob Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter oder sonstige Dritte nicht
abzuwerben. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Abwerbungsverbot hat der Kunde Pinegarden
eine Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 EUR zu bezahlten. Die Geltendmachung weiterer
Schadensersatzansprüche bleibt davon unberührt. Die Vertragsstrafe ist in diesem Fall auf etwaige
weitere Schadensersatzansprüche anzurechnen.

8. Honorar und Kosten

8.1

Es gilt das im Beratervertrag fixierte Honorar bzw. bei Einzelprojekten der im Angebot bzw.
der in der Auftragsbestätigung genannte Preis, ggf. ein erfolgsabhängiges Honorar. Alle zu
zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils
geltenden Höhe.

8.2

Das Honorar des Beraters basiert auf dem erforderlichen Zeitaufwand, der monatlich in
Rechnung gestellt wird, auf Festpreisbasis oder ist ggf. teilweise erfolgsbasiert. Maßgeblich
für das Honorar nach Zeitaufwand sind die jeweils gültigen Honorarsätze des Beraters, soweit
nicht etwas anderes vereinbart ist. Das vom Berater erstellte Angebot ist ab Angebotsdatum
4 Wochen gültig, soweit nicht anders im Angebot dargestellt.

8.3

Rechnungen sind, sofern nicht Vorkasse oder etwas anderes vereinbart ist, innerhalb von 14
Tagen nach Erbringung der Leistungen und Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, haben Zahlungen in Euro zu erfolgen.

8.4

Bei Überschreiten der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf
dem angegebenen Konto. Der Kunde hat während des Verzugs Verzugszinsen in der
gesetzlich bestimmten Höhe zu entrichten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben
unberührt.

8.5

Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw.
die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändert, wird er dem Berater alle dadurch
anfallenden Kosten ersetzen und den Berater von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
freistellen.

8.6

Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der
Berater einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.

8.7

Fremdkosten, Auslagen, Übernachtungskosten und Spesen sind dem Berater gesondert
gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten. Reisekosten werden nur erhoben und in
Rechnung gestellt, wenn der Anreiseweg vom Sitz des Beraters mehr als 10 KM beträgt. In
diesem Fall wird eine angemessene Kilometerpauschale je gefahrenen Kilometer in Ansatz
gebracht. Reisezeiten können zusätzlich ab 3 Stunden Anreise bzw. Abreise mit 100€ die
Stunde in Rechnung gestellt werden.

8.8

Der Berater kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen
und die Fortsetzung seiner Arbeit von der Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
Eine Beanstandung der Arbeiten des Beraters berechtigt nicht zur Zurückhaltung der
Vergütung einschließlich der geforderten Vorschüsse und des Auslagenersatzes. Eine
Aufrechnung gegen solche Forderungen des Beraters sind ausgeschlossen.

9. Datenschutz

9.1

Der Kunde/die Kundin willigt in die Verwendung seiner/ihrer Daten durch Pinegarden zu
folgenden Zwecken ein:
§ Kontaktaufnahme zu Marketingzwecken und direkte Ansprache per Telefon, E-Mail
und Messenger-Diensten
§ Zusendung des Newsletters per E-Mail

9.2

Dem Kunden/der Kundin ist bekannt, dass er/sie seine/ihre datenschutzrechtliche
Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird
die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung
nicht berührt. Der Widerruf ist zu richten an Pinegarden, Eichholzhof 9, 45149 Essen,
E-Mail: kontakt@pinegarden.de

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

10.1

Handelt es sich bei dem Kunden/der Kundin um einen Verbraucher/eine Verbraucherin, steht
diesem/dieser im Falle eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages (§
312b BGB) und im Falle eines Fernabsatzvertrages (§ 312c BGB) ein Widerrufsrecht zu.

10.2

Der Kunde/die Kundin ist Verbraucher/-in, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und
Leistungen nicht überwiegend seiner/ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder
juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags
in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

10.3

Beim Erwerb von digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers/der
Verbraucherin, sobald der digitale Inhalt heruntergeladen/gestreamt wurde, sofern der
Verbraucher/die Verbraucherin vor Vertragsschluss zugestimmt hat, dass Pinegarden mit der
Lieferung des digitalen Inhalts vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und seine Kenntnis
darüber bestätigt hat, dass er durch die Zustimmung mit Beginn der Lieferung des digitalen
Inhalts sein Widerrufsrecht verliert.

11. Gewährleistung, Interpretationshilfe zur Mängelfreiheit, Haftung des
Beraters

11.1

Der Berater hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Kunden
gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften oder unzureichenden Mitwirkung des
Kunden beruht (vgl. Ziffer 6). Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Beraters
entfällt ferner, wenn der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung des Beraters die Leistungen
oder Teile der Leistungen verändern. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die
gesetzlichen Regelungen.

11.2

Ist die Leistungserbringung/das Werk in mehrere Abschnitte (Phasen) unterteilt, so erhält
der Kunde je nach Arbeitsfortschritt Arbeitsunterlagen. Sie dienen als Information über den
jeweiligen Projektstand. Führen Sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten
Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung
des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf seine Mängelfreiheit. Pinegarden haftet
unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen, wenn
ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens Pinegarden vorliegt. Im Übrigen ist
eine Haftung für Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nachfolgend nicht abweichend
geregelt.

11.3

Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten durch den Berater, die eine
ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren
Beachtung der Kunde vertrauen darf, haftet der Berater für jede Fahrlässigkeit, jedoch im
Falle leichter Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens. In
jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die vereinbarte Honorar- oder Auftragssumme. Bei
leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind bzw. bei
vertragsuntypischen Schäden, haftet der Berater nicht.

11.4

Werden dem Berater Dokumente, elektronische Daten und/oder Programme im Rahmen der
Leistungserbringung zur Verfügung gestellt, so haftet der Berater insoweit nicht, als der
Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, entsprechende Kopien und/oder
Datensicherungen durchzuführen und damit sicherzustellen, dass verloren gegangene
Dokumente oder Daten mit vertretbarem Aufwand wiederbeschafft bzw. wiederhergestellt
werden können.

11.6

Vor dem vorstehenden Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie die Haftung für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beraters,
seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

12. Schutz des geistigen Eigentums, Nutzungsrechte

12.1

Die vom Berater erstellten Berichte, Pläne, Entwürfe, Analysen, Konzepte, Aufstellungen,
Berechnungen und sonstigen erbrachten Leistungen dürfen nur für die vertraglich
vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Nutzung, insbesondere die
Vervielfältigung, Publikation, Vermietung oder sonstige Verwertung bedarf der vorherigen
schriftlichen Genehmigung des Beraters. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung
nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein
sollte. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die Regelungen der §§ 69 d und e
UrhG.

12.2

Das uneingeschränkte Nutzungsrecht über eine erbrachte Leistung erhält der Kunde erst
nach vollständigem Rechnungsausgleich und nach schriftlicher Zustimmung durch den
Berater.

12.3

Bei Verstoß gegen die Bestimmungen der Ziffern 9.1 steht dem Berater ein zusätzliches
Honorar in einer den Umständen nach angemessener Höhe zu.

12.4

Bis zur vollständigen Rechnungszahlung/Honorarzahlung ist dem Kunden der Einsatz/die
Nutzung der erbrachten Leistung/en nur widerruflich gestattet. Ist der Kunde mit dem
Rechnungsausgleich/der Honorarzahlung in Verzug, so kann der Berater die Nutzung/den
Einsatz der Leistungen, mit denen sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des
Verzuges widerrufen.

13. Künstlersozialabgabe (Leistungen Dritter)

Vom Berater eingeschaltete Dritte, die künstlerisch tätig sind (wie z.B. freiberufliche Grafik- oder
Webdesigner) und an der Auftragsausführung beteiligt sind, gelten als Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen des Beraters. Sollten diese der Künstlersozialgesetzgebung unterliegen, trägt
der Kunde die vom Berater zu entrichtende Künstlersozialabgabe.

14. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrungspflicht von Unterlagen

14.1

Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Berater an den ihm
überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.

14.2

Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag/Auftrag hat der Berater alle
Unterlagen herauszugeben, die der Kunde oder ein Dritter ihm aus Anlass der
Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den
Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Pläne,
Zeichnungen, Konzepte, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Kunde die Originale
erhalten hat.

14.3

Die Pflicht des Beraters zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach
Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach
Ziffer 12.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses.

15. Abtretung und Aufrechnung

15.1

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag oder Auftrag abzutreten.

15.2

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den
Kunden ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen
zulässig.

16. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

Die Vertragsdauer bei Beratungsverträgen bestimmt sich nach den Vertragsvereinbarungen der
Vertragsparteien. Bei unbefristeten Verträgen kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von
drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt. Kündigt der Kunde vorzeitig aus wichtigen betriebliche Gründen,
regelt sich die Vergütung des Beraters nach Maßgabe des § 649 BGB. Die Kündigung bedarf der
Schriftform.

17. Geheimhaltung

17.1

Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und alle
gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

17.2

Der Berater verpflichtet sich, alle Interna und Kenntnisse die er aufgrund dieses Auftrags
erhält und die Dritten nicht schon bereits bekannt sind, insbesondere über
Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen zeitlich unbeschränkt
streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm
herangezogene Dritte (Erfüllungsgehilfen) ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem
Stillschweigen zu verpflichten. Verletzt ein Mitarbeiter oder ein Erfüllungsgehilfe die
Verpflichtung, so erfüllt der Berater seine daraus gegenüber dem Kunden erwachsende
Ersatzpflicht dadurch, dass er seine gegen den Mitarbeiter oder dem Erfüllungsgehilfen
entstehenden Regressansprüche dem Kunden abtritt.

17.3

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses
Vertrages erstellte Leistungen vom Berater unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen
elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich,
keine elektronisch gespeicherten und sonstigen Daten an Dritte weiterzuleiten, die nicht mit
der Auftragsausführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

18. Referenz

Der Berater darf den Kunden als Referenzkunden auf seiner Web-Site oder in anderen Medien
nennen. Sofern der Kunde kein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen kann,
darf der Berater in geeigneter Form auf die erbrachten Leistungen öffentlich hinweisen oder darauf
aufmerksam machen.

19. Schlussbestimmungen

19.1

Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen und des Vertrages bedürfen der
Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

19.2

Sollten Vorschriften oder Teile von Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam sein oder
werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr verpflichten
sich die Beteiligten, die unwirksame oder unwirksam gewordenen Bestimmungen durch eine
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den gleichen wirtschaftlichen Zweck erfüllt.

19.3

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Pinegarden und dem Kunden gilt deutsches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

19.4

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Beraters.

Stand Januar 2024